Gemeinderats­sitzung Februar 2021

An dieser Stelle möchten wir euch die Hollensteiner Tagespolitik etwas näherbringen, indem wir einen Kommentar zu den aktuellen Gemeinderatssitzungsprotokollen erstellen, welcher unsere Sicht auf die Thematik beinhaltet und erklärt, warum wir wie abgestimmt haben.

Liebe Leserinnen und Leser,

Die Gemeinderatssitzung am 25.02.2021 stellte ein Novum in der Hollensteiner Gemeindepolitik dar, da zum ersten Mal Entscheidungen im Umlaufbeschluss getroffen wurden. Dies bedeutet, dass wir von der Gemeindeverwaltung eine Tagesordnung samt zugehöriger Information erhalten haben und dann sozusagen „per Briefwahl“ abgestimmt wurde. Somit hatte die Öffentlichkeit zu diesen Beschlüssen und Diskussionen dieses Mal keinen Zugang.

Die Tagesordnung war mit 5 Punkten (davon einer mit Personalentscheidungen und somit vertraulich) vom Umfang her überschaubar.

Punkt 1) -  Vergabe Darlehen „Mure Gallenzen und Hochwasserschutz Ybbs“

Die Information seitens der Gemeinde zu diesem Punkt waren die Konditionen der eingeholten Angebote zu diesem Kredit von €150.000,- auf eine Laufzeit von 15 Jahren, sowie ein Vergabevorschlag für das beste Angebot (Sparkasse Amstetten spesenfrei mit 0,59% Fixzins).

Seitens FAIR wurde bei der Gemeindeverwaltung angefragt, warum die beiden Projekte HW-Schutz Ybbs und Mure Gallenzen in der Finanzierung vermischt werden. Es wird hier ein gemeinsames Darlehen aufgenommen welches nicht hoch genug ist um die Selbstkostenanteile der Gemeinde für beide Projekte abzudecken. Geschätzter Interessensbeitrag Mure Gallenzen €245.000,- und Hochwasserschutz Ybbs €230.000,- .

Als Antwort wurde uns mitgeteilt, dass diese Vorgehensweise aufgrund vorhandener Synergieeffekte und dem gemeinsamen Projektstart festgelegt wurde, es jedoch eine Herausforderung sein wird die Kosten korrekt aufzuteilen.

Unseres Erachtens ist die klare Kostentrennung der beiden Projekte unproblematisch und sollte konsequent durchgezogen werden. Wir finden, hier sollten zwei getrennte Darlehen aufgenommen werden, welche von der Höhe im Bereich des geschätzten Selbstkostenanteils liegen.

Wir, die Liste FAIR, stimmten aus diesem Grund gegen diese Darlehensvergabe.

Übrigens haben wir in dem Grundsatzbeschluss zur Finanzierung dieser Projekte im Sommer letzten Jahres zugestimmt (siehe Protokoll vom 20.Juli 2020), da wir der Meinung sind, dass mit diesen Projekten sowohl die Sicherheit der Anrainer erhöht wird, viel Fördergeld seitens Bund und Land zugeschossen wird und heimische Unternehmen von der Bautätigkeit in Hollenstein direkt oder indirekt profitieren. Jedenfalls sollten die konkreten Maßnahmen aber unmittelbar mit den Anrainern abgestimmt und zu deren Vorteil angepasst werden.

Bei diesem Grundsatzbeschluss über die Finanzierung waren diese Projekte jedenfalls noch getrennt behandelt worden.

Punkt 2) - Kaufvertrag Steinhausgründe

Aufgrund der im Vertrag festgehaltenen Bebauungsverpflichtung tritt die Gemeinde in den Kaufvertrag mit ein. Sollte die Bebauung nicht fristgerecht und wie festgehalten erfolgen, so besteht ein Wiederkaufsrecht. So wird der Spekulation mit derartigen Grundstücken entgegnet.

Aus unserer Sicht werden hier keine Einwände erhoben, bzw. ist diese Zustimmung für lautere Angebote obligatorisch.

Punkt 3) - Jugendförderung FCH

In den Informationen der Gemeinde zu diesem Tagesordungspunkt wurde geschrieben, dass das Ansuchen des FCH vom 16. Oktober 2020 in der Gemeinderatssitzung im Dezember leider nicht behandelt wurde und daher der Beschluss nun nachgeholt werden soll.

Diese Information war kurzerhand falsch, da in der Dezembersitzung sehr wohl über diese Förderung abgestimmt wurde. Im Protokoll vom 17.12.2020 heißt es dazu wörtlich:

 

(13)„c. Fußballverein

Es liegt ein Subventionsansuchen des Fußballverein Hollenstein vom 16.10.2020 vor. Das Ansuchen ist vollständig und entspricht den Richtlinien. Der Gemeindevorstand empfiehlt eine Vereinsförderung in der Höhe von € 750,-.

Antrag: Bgm. Manuela Zebenholzer stellt den Antrag der Gemeinderat möge die

Vereinsförderung für den Fußballverein Hollenstein in der Höhe von € 750,00 beschließen.

Abstimmungsergebnis: Der Antrag wird vom Gemeinderat einstimmig angenommen.“

Auf unsere Anfrage bei der Gemeinde zur Stellungnahme bezüglich dieser Ungereimtheiten bekamen wir als Antwort, dass der in der Dezembersitzung beschlossene Teil für die Kampfmannschaft ist und der jetzt zu beschließende für die Jugendarbeit.

Leider wurde uns die Kostenaufstellung des FCH 2020 so wie der Ausblick auf 2021 nicht zur Verfügung gestellt, um dies zu überprüfen.

Wir von der Liste FAIR finden, dass, wenn dem so ist, das auch textlich so festgehalten werden sollte. Wir sind hier keinesfalls gegen eine Förderung von Vereinen, jedoch sollte das Vorgehen klar dokumentiert werden, um Transparenz und Nachvollziehbarkeit bei den Vereinssubventionen herzustellen.

Die Aussage, dass das Ansuchen schlicht nicht behandelt wurde, lässt sich jedenfalls widerlegen.

Abstimmungsergebnis FAIR:

Günter Sonnleitner DAFÜR

Christian Rettensteiner ENTHALTUNG

David Steinbacher DAGEGEN

Andreas Schneiber DAGEGEN

 

Punkt 4) - Mietvertrag Dornleiten 78/5 und Mietvertrag Dornleiten 21/2

Als Information seitens der Gemeinde wurden uns die Mietverträge übermittelt.

In den Mietverträgen der gemeindeeigenen Wohnungen an die Mieter wird unter der Klausel V folgendes ausgewiesen:

„… Weiters ist der Mieter verpflichtet, die Stromkosten und Heizungskosten hinsichtlich der gemieteten Wohnung im Wege der vorhandenen eigenen Messeinrichtungen zu entrichten.

Darüber ist mit dem Licht- und Kraftvertrieb der Gemeinde Hollenstein/Ybbs ein gesonderter Vertrag abzuschließen.“

Für uns klingt das, als müsste der Mieter den Strom vom LKV-Hollenstein beziehen und er wird in seiner Konsumentenfreiheit eingeschränkt. Wir sehen die Vorschreibung des Stromanbieters für den Mieter als sehr kritisch an und haben uns für eine Streichung dieser Klausel ausgesprochen.

Die Antwort der Gemeinde war, dass diese Klausel lediglich dazu dient, dass der Mieter nicht davon ausgeht, die Heiz- und Stromkosten seien in der Miete enthalten.

Diese Information könnte unseres Erachtens auch deutlich im Mietvertrag folgendermaßen drinnen stehen:

„Strom- und Heizkosten sind in der Miete nicht enthalten.“

Da die Klausel nicht abgeändert wurde, stimmte die Liste Fair zu diesem Tagesordnungspunkt:

David Steinbacher DAGEGEN

Andreas Schneiber ENTHALTUNG

Christian Rettensteiner ENTHALTUNG

Günter Sonnleitner ENTHALTUNG

Den vertraulichen Punkt 5 können wir an dieser Stelle selbstverständlich nicht kommentieren.