Mietverträge Rathaus
In der Gemeinderatssitzung am 17.Dezember 2020 trat wieder einmal das Thema Sanierung Rathaus auf die Agenda. Zum Konstrukt des Bauvorhabens finden sich im Gemeinderatssitzungsprotokoll vom 23.3.2016 Einzelheiten. Und zwar wurde das Rathaus an die gemeinnützige Wohnbaugenossenschaft "Die Siedlung" im Zuge eines Baurechtsvertrages geschenkt und wird nach der Sanierung lt Baurechtsvertrag 50 Jahre lang (bis 31.03.2066 - Prot GR-Sitzung 23.3.2016) gemietet bevor es wieder unter noch unklaren Konditionen ins Eigentum der Gemeinde zurück übergeht. In der Gemeinderatssitzung im Sommer konnte die Liste FAIR dieses Sanierungsprojekt auf die Tagesordnung bringen und somit weitere Informationen von der Gemeinde anfordern.
In dieser wurde uns auch eine Auskunft über die Kosten der Sanierung übermittelt, welche sich nach Angaben des Planungsbüros Hackl auf 1,8 Mio. € netto belaufen. Davon sind lt Gemeinderatssitzungsprotokoll rund 1,1 Mio € durch Fördergelder des Bundes (KPC 250.000,-) und Land NÖ (750.000,-) sowie dem Bundesdenkmalamt (10-15%) abgedeckt. Laut Gemeinderatssitzungsprotokoll sind von der Gemeinde im Jahr 2019 €35.000 an Eigenmittel in die Baustelle eingebracht worden.
Die restliche Finanzierung wird über ein Darlehen, welches die Siedlung für die Gemeinde aufnimmt über die Mietrückzahlungen abgewickelt. In diesem Protokoll wird noch angemerkt, dass die Mietkosten/Rückzahlungskosten in einer Höhe von 25.000-30.000€ pro Jahr zu erwarten sind.
Zurück zur weihnachtlichen Gemeinderatssitzung vom 17.12.2020.
Die Mietverträge zwischen der Gemeinde und dem Rathauseigentümer "Die Siedlung" sollten nun beschlossen werden. Und das, obwohl bereits in der Gemeinderatssitzung am 23.03.2016 bereits der Mietvertrag für das Rathaus beschlossen wurde. Darin ist festgehalten, dass der Vertrag an die Dauer des Baurechtes gebunden ist (also bis zum 23.3.2066).
Diesen Vertrag für das Rathaus hat die Gemeinde offensichtlich vergessen!
Bei den Mietverträgen des Rathauses der "Siedlung" an die Gemeinde bzw. an den gemeindeeigenen LKV wurde behauptet, dass die Miete, entgegen der Formulierung der vorgelegten und beschlossenen Mietverträge aus dem Baukonto aus welchem das Rathaus finanziert wurde zurückgezahlt wird. Es findet sich zu dem Baukonto des Rathauses kein Hinweis in den Mietverträgen. Außerdem soll nun der Betrag von €6.793,90 pro Monat an Miete geleistet werden. Dies entspricht mehr als dem Doppelten als noch in der Sommersitzung avisierten Summe (ca € 81.000 pro Jahr!!!)
Zusätzlich schließen die seitens der SPÖ beschlossenen Mietverträge eine Kündigung innerhalb der nächsten 30 Jahre aus! Somit wird nun eine Summe von 2,44 Mio. € zuzüglich Indexanpassung auf 30 Jahre zurückgezahlt. Das entspricht mehr als dem 3-fachen des Anteils, welcher von der Gemeinde zu tragen wäre. Auf Anfrage in der Gemeinderatssitzung wurde seitens SP erklärt, dass dieses Baukonto sehr wohl existiert und die Mietzahlungen entsprechend in der Zukunft angepasst werden. Offenbar hat die SP Fraktion die Bedeutung eines Vertrages nicht umfänglich erfasst, denn darin sollte ja so etwas stehen, sonst ist man so wie es drinsteht für 30 Jahre verpflichtet zu hohe Zahlungen zu leisten.
Der dritte seitens der SPÖ beschlossene Mietvertrag, welcher eine gemäß den Mietverträgen rechtswidrige Weitervermietung des LKV-Anteils an die Gemeinde (Budgetbereich Kanal und Wasserversorgung) beinhaltet, kann, da es sich um eine formlose Tabelle ohne Datum und Bezugsfähigkeit handelt nicht als Vertrag bezeichnet werden. Die Auswirkung dessen ist jedoch für die Hollensteiner Bevölkerung eklatant, da durch diese Zuweisung der Anteile der Mietkosten des Rathauses nun als Kosten im Bereich Kanal und Wasserversorgung aufscheinen und diese somit die Gebühren für diese Posten mitbestimmen.
Sprich: Durch das Mietkonstrukt der SP mit der "Siedlung" betreffend Rathaus werden Kanal und Wasser in Hollenstein teurer und somit der Bürger direkt zur Kasse gebeten.
Wir fordern eine klare Trennung der Kosten Rathaus im Gemeindebudget von Bereichen, welche direkt von Hollensteinern durch ihre Gebühren finanziert werden. Zusätzlich ist zu erwähnen, dass dieses Konstrukt des dritten Mietvertrages eine unseres Erachtens unzulässige Umgehung der Umsatzsteuer ist.Kurz noch zurück zur Gemeinderatssitzung vom 23.03.2016. Hier ist angemerkt, dass "unser" Rathaus nach Ablauf des Baurechtes (also am 31.3.2066) zum Buchwert von der gemeinnützigen Wohnbaugenossenschaft "Die Siedlung" zurückgekauft wird.
Zusammenfassend sollte die Gemeindeverwaltung, sowie die SP-Fraktion erkennen, dass Verträge dazu geschlossen werden um Sachen festzuhalten, die dann gelten sollen. Sollte das Rathaus über die Mietzahlungen zurückgekauft werden, so ist dies und die Gesamthöhe der Kosten in die Verträge reinzuschreiben. Wenn im Vertrag dann drinnensteht, dass eine Weitervermietung nicht möglich ist, dann sollte die Gemeinde sich auch daran halten und nicht zusätzlich ein Konstrukt basteln um mehr Umsatzsteuer abziehen zu können und Kosten in Bereichen zu verstecken, die unsere Kanal und Wassergebühren erhöhen.